Eine unfreiwillige Stornierung kann auch in folgenden Fällen angefordert werden, wenn der Passagier einen Nachweis vorlegen kann:
- bei Verweigerung des Visums für das Zielland;
- bei Verhinderung des Reiseantritts aufgrund von Krankheit oder Tod des Passagiers oder eines Verwandten
Beachten Sie bitte, dass die Entscheidung über die vollständige Rückerstattung des Preises in jedem Fall ausschließlich bei der Fluggesellschaft liegt.
Für die Beantragung einer unfreiwilligen Stornierung müssen die Tickets vor Ende des Check-ins storniert sein (die Buchung muss über die Fluggesellschaft oder unseren Kundenservice gelöscht werden).
Bei der Stornierung von Flugtickets werden Service- und Transaktionsgebühren sowie zur Anwendung gebrachte Rabatte nicht rückerstattet.
Als Agentur kann OneTwoTrip nur eine Anfrage über eine unfreiwillige Stornierung an die Fluglinie stellen, unsere Servicebediensteten haben jedoch leider keinen Einfluss auf die Entscheidung und können den Bearbeitungsprozess auch nicht beschleunigen.