Flugpassagiere dürfen folgendes als Handgepäck mitführen:
- Oberbekleidung, Handtaschen, Regenschirm
- Bücher, Zeitungen usw.
- Flüssigkeiten: Sämtliche Flüssigkeiten (wie Kosmetik-und Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen oder Wasserflaschen) sowie wachs-oder gelartige Stoffe dürfen nur noch in Behältnissen bis zu 100 ml bzw. 100 g mit an Bord genommen werden.
Diese Flüssigkeiten bzw. Stoffe müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (max. 1 Liter Inhalt) vollständig geschlossen, verpackt sein.
Alle Reisenden müssen an der Sicherheitskontrolle ihre Laptops, Mobiltelefone und andere Geräte zusammen mit Ihrer Jacke, Mäntel und Plastiktüten mit Flüssigkeiten für den Gepäckscanner freigeben.
Das Maximalgewicht für Handgepäck liegt bei 10kg. Nicht inbegriffen sind Oberbekleidung, Notebooks, Foto-und Videokameras. Die maximalen Abmessungen des Handgepäckes können je nach Fluggesellschaft unterschiedlich ausfallen.
Verbotene Gegenstände
Hier ist eine Liste Gegenständen welche als Hand oder Aufgabegepäck verboten sind:
- Pulver und Sprengstoffe;
- Schusswaffen und Munition;
- Druck und kondensierte Gas;
- Giftige Substanzen;
- Brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe;
- Oxidierende und korrosive Materialien;
- Gifte und Toxine;
- Radioaktives Material;
- Ätzende Stoffe.